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Arbeitlos melden

Der Job ist gekündigt oder dein Arbeitsvertrag ausgelaufen. Die Voraussetzungen für deine Abreise sind gemacht, aber du bist dir unsicher, ob du dich trotzdem arbeitslos melden solltest oder gar musst? In diesem Artikel habe ich alles zum Thema „Arbeitslos melden“ für dich zusammengefasst.

Die Informationen in diesem Artikel habe ich sorgfältig recherchiert und bei der Argentur für Arbeit nachgefragt. Trotzdem kann ich nicht gewährleisten, dass die Vorgangsweise überall die gleiche ist bzw. sich nicht mit der Zeit etwas im Prozedere ändert. Daher dient dieser Artikel nur der Information, bei Unsicherheiten frage in deiner Behörde nach um auf Nummer sicher zu gehen.

Muss ich mich arbeitslos melden?

Niemand ist verpflichtet sich arbeitslos zu melden!

Warum du es aber trotzdem tun solltest

Du weißt nicht, wie schnell du nach deiner Reise wieder einen Job bekommst. Um so trotzdem Geld vom Amt zu bekommen, solltest du dich VOR der Reise arbeitslos melden.

Grundsätzlich gibt es zwei Ausgangssituationen:

  • Du wurdest gekündigt/ dein Vertrag ist ausgelaufen
    • Sobald du dich arbeitslos meldest, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Du hast selbst gekündigt
    • In diesem Fall bist du für drei Monate für Bezüge von der Agentur für Arbeit gesperrt

Und genau da wird es für Reisende interessant!

Denn diese Sperrfrist läuft ab, in der Zeit die du im Ausland bist. Nehmen wir also an, du meldest dich vorher nicht arbeitslos, kommst von deiner Reise zurück und findest keinen Job. Sobald du dich erst dann bei der Agentur für Arbeit meldest, bist du für 3 Monate gesperrt und bekommst kein Geld. Ist deine Sperrfrist aber schon während deiner Reise abgelaufen, hast du nach deiner Rückkehr sofort Anspruch auf Leistungen.

Auch wenn niemand plant arbeitslos zu werden, weißt du nie, wie der Arbeitsmarkt aussieht, wenn du zurück kommst. Daher gehe auf Nummer Sicher und melde dich bei der Agentur für Arbeit, bevor du losziehst in die Welt!

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld (in beiden oben genannten Fällen) bleibt bis zu vier Jahre bestehen. Aber Achtung: Um innerhalb dieser Zeit Bezüge zu bekommen, musst du mindesten einen Tag arbeitslos gemeldet sein, bevor du dich aus Deutschland abmeldest. Hier findest du mehr zum Thema Abmeldung aus Deutschland.

Arbeitslos oder arbeitssuchend?

Arbeitssuchend melden

Sobald du weißt, dass du zum Datum XY arbeitslos sein wirst, musst du dich „arbeitssuchend“ melden. Das kannst du bei der Agentur für Arbeit oder hier online. Das hat den Hintergrund, dass die Zeit der Arbeitslosigkeit so kurz wie möglich gehalten werden soll. Du kannst möglicherweise jetzt schon einen neuen Job bekommen und bist somit gar nicht arbeitslos.

Ob du vor hast ins Ausland zu gehen oder nicht, du also de facto keinen neuen Job brauchst, interessiert hier zunächst nicht.

Sich arbeitssuchend zu melden ist in Deutschland Pflicht, wenn du das Recht auf Arbeitslosengeld nicht verlieren willst.

Natürlich weißt du nicht immer im Vorfeld, dass du bald arbeitslos sein wirst (wenn du für eine Reise kündigst natürlich schon), allerdings bist du dann verpflichtet, binnen 3 Tagen nach Erfahren des genauen Datums der Arbeitslosigkeit, diese anzuzeigen.

Wenn du dich nicht fristgerecht arbeitssuchend meldest, wirst du für eine Woche von sämtlichen finanziellen Leistungen der Agentur für Arbeit gesperrt, bekommst also insgesamt für eine Woche kein Arbeitslosengeld.

Arbeitslos melden

Wenn du jetzt also tatsächlich arbeitslos bist, musst du erneut zur Agentur für Arbeit und dich arbeitslos melden. Das geht meist ohne Termin und muss nicht sofort erfolgen (wenn du selbst gekündigt hast), denn ab dem Termin startet erstmal deine Sperrfrist.

Wenn du gekündigt wurdest, ist es sinnvoll, sofort am ersten Tag der Arbeitslosigkeit zum Amt zu gehen, denn dann bekommst du auch sofort Leistungen.

Gut zu wissen

Während du arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet bist, bekommst du, wie jeder andere auch, Jobangebote von der Agentur für Arbeit. Um Bezüge nach der Reise zu beziehen, musst du vorher dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden haben. Will heißen, du musst auf Jobangebote eingehen (Bewerbungen schreiben, Vorstellungsgespräche etc.), obwohl du weißt, dass du diese niemals annehmen wirst.

Das wars.

Zumindest fast.

Ein dritter Gang zur Agentur für Arbeit (früher: Arbeitsamt) steht kurz vor Abreise noch an. Während dieses Termins lässt du die AfA wissen, dass du dem Arbeitsmarkt nicht länger zur Verfügung stehst, da du dich für längere Zeit im Ausland aufhalten wirst. Das ist notwendig, um zu vermeiden, dass weiterhin Jobangebote für dich rausgesucht werden

Fazit

Auch wenn Behördengänge nerven und nicht der schönste Teil der Reisevorbereitungen sind, solltest du dich dennoch darum kümmern, um nicht nach der Reise ohne Geld dazustehen.

Hast du weitere Fragen oder Anmerkungen zum Thema? Ich versuche alles gerne in den Kommentaren zu beantworten!

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