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Aus Deutschland abmelden

Wenn für dich klar ist, dass du Deutschland für einen längeren Zeitraum verlassen wirst, stellt sich dir irgendwann die Frage, wie das mit deinem Wohnsitz ist. Die Wohnung ist gekündigt, der Job aufgegeben – muss ich mich jetzt aus Deutschland abmelden?

Die Informationen in diesem Artikel habe ich sorgfältig recherchiert und in meinem Einwohnermeldeamt nachgefragt. Trotzdem kann ich nicht gewährleisten, dass die Vorgangsweise überall die gleiche ist bzw. sich nicht mit der Zeit etwas im Prozedere ändert. Daher dient dieser Artikel nur der Information, bei Unsicherheiten frage in deiner Behörde nach um auf Nummer sicher zu gehen.

Muss ich mich aus Deutschland abmelden?

Der Gesetzgeber gibt eine klare Antwort: JA!

Das Bundesmeldegesetz (für alle Bundesländer einheitlich) besagt in §17 BMG folgendes für die An- und Abmeldung:

(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.

Grundsätzliches zur Abmeldung

  • Du behältst deinen Pass. In ihm wird lediglich vermerkt, dass du keinen festen Wohnsitz mehr in Deutschland hast
  • Du bleibst weiterhin deutscher Staatsbürger (nur eben ohne festen Wohnsitz im Inland)
  • Du bist nicht mehr im Wahlregister gelistet. Das heißt, du darfst in Deutschland nicht mehr wählen
  • Offizielle Briefe von Polizei oder Justiz können nicht mehr zugestellt werden

Welche Vorteile hat eine Abmeldung?

  • Sonderkündigungsrecht für Verträge
    • Mit deiner Abmeldebescheinigung hast du ein Sonderkündigungsrecht für sämtliche Verträge in Deutschland wie Handyverträge, Fitnessstudiomitgliedschaft oder Zeitschriftenabos.
  • Kündigung der Krankenversicherung
    • Gehst du mit deiner Abmeldebescheinigung zu deiner Krankenversicherung wirst du auch hier ohne Probleme aus deinem Vertrag entlassen.

Welche Nachteile hat eine Abmeldung?

  • Nach der Abmeldung erlischt dein Recht auf Sozialleistungen in Deutschland
  • Bist du vor der Reise freiwillig-gesetzlich-krankenversichert kannst du Probleme bekommen, nach der Reise wieder aufgenommen zu werden.
  • Wenn du gewerbetreibender in Deutschland bist (auch Youtube!) musst du dein Gewerbe in Deutschland abmelden.
  • Vertragspartner haben ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht dir gegenüber (was z.B. bei manchen Banken ein Problem darstellen kann)

Alternative zur Abmeldung?

Da das Gesetz in diesem Fall sehr klar ist, gibt es keine wirkliche Alternative.

Viele Reisende machen es dennoch so, dass sie sich bei Freunden oder Familie melden. Das war bis 2015 grundsätzlich kein Problem, seit dem neuen Meldegesetz (Nov 2015) ist das allerdings illegal.

Das Gesetz soll gegen Scheinanmeldungen schützen. Daher muss jeder Vermieter einen sogenannten Wohnungsgeberschein ausfüllen und bestätigt damit, dass auch wirklich ein Bezug der genannten Adresse stattgefunden hat.

Einen Vordruck dieses Scheins findest du hier.

Ob kontrolliert wird, dass der Bezug tatsächlich stattgefunden hat oder ob es reicht, deine sämtlichen Sachen dort zu haben und regelmäßig zu Besuch zu kommen, kann ich nicht sagen.

Falls jedoch auffällt, dass eine Scheinanmeldung vorliegt, wird es richtig teuer. Sowohl für dich, als auch für deinen vermeintlichen Vermieter.

Wichtig VOR der Abmeldung

Für den Abschluss einiger Verträge ist es notwendig einen Wohnsitz in Deutschland zu haben. Bevor du dich also abmeldest solltest du folgende Dinge bereits abgeschlossen/ beantragt haben:

  • Auslandskrankenversicherung
  • Reisepass
  • Internationaler Führerschein
  • Kreditkarten und ggf. neue Bankkonten

Wie und Wo melde ich mich ab?

Um dich aus Deutschland abzumelden musst du in dein zuständiges Rathaus bzw. Bürgerbüro. Dort bringst du deinen Reisepass mit und sagst, dass du dich aus Deutschland abmelden möchtest. Möglicherweise erntest du verwirrte Blicke. Wenn du allerdings von deinem Reisevorhaben erzählst, wird der Sachbearbeiter deinem Anliegen nachkommen.

Dann wird vor Ort ein Vermerk in deinem Reisepass gemacht und du bekommst eine Abmeldebescheinigung, die du dann bei deinen Vertragspartnern (s.o.) vorzeigen musst, um vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Ob du dich abmeldest oder nicht, bleibt dir überlassen. Obwohl die deutsche Gesetzeslage eindeutig ist, lohnt es sich, darüber gründlich nachzudenken.

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Pingback: Warum du dich arbeitslos melden solltest! - Rucksackmaedchen on 17/04/2020

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